1. März 2023

Bund stellt weitere 7,5 Mrd. Euro für die Gaspreisbremse bereit

Bayern muss, wie andere Länder, auch eigene Mittel für KMU bereitstellen

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung weitere Gelder in Höhe von 7,5 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) freigegeben. Dazu erklärt der zuständige Berichterstatter und Obmann im Haushaltsausschuss, Karsten Klein:

„Mit den 7,5 Mrd. Euro finanzieren wir den nächsten Anteil der Gaspreisbremse und entlasten somit die Verbraucher und Unternehmen, was zeigt, dass der Wirtschaftsstabilisierungsfonds funktioniert. Die Gelder dienen der Auszahlung an die Versorgungsunternehmen für das zweite Quartal 2023.“

Die Mittel sind gemäß des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) für die Monate April bis Juni 2023 vorgesehen. Damit sollen Gas- und Wärmekunden weiter entlastet werden. Unternehmen, die sich zu erhöhten Preisen Erdgas am Großmarkt beschafft haben, erhalten ebenfalls eine finanzielle Unterstützung. 

Bisherige Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds:

·         Finanzierung der Gaspreisbremse

·         Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen darunter auch die Härtefallhilfen

·         Härtefallregelungen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

·         Beteiligungserwerb

·         Zinsen für Kreditaufnahme

Dazu erklärt Klein: „Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds haben wir als Ampel-Koalition ein Entlastungsinstrument eingerichtet, dass nun Wirkung zeigt, um die hohen Energiekosten weiterhin abzudämpfen.“

Anders als vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder zuletzt falsch dargestellt, ist auch die Unterstützung von Menschen mit Öl- und Pelletheizung klar geregelt. Private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die leitungsungebundene Energieträger verwenden, wird der Bund mit Härtefallhilfen unterstützen. Mit Blick auf die KMU wurden entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zwischenzeitlich getroffen und müssen nur noch unterschrieben werden, damit die Bundesmittel ausgezahlt werden können. Hierbei ist anzumerken, dass Bayern als einziges Bundesland plant, mit der Antragstellung für das laufende Jahr zu beginnen und die Förderung von Härtefällen aus dem Jahr 2022 erst zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

„Mit Blick auf KMU ist es vielmehr die Bayerische Staatsregierung, die die Hände bisher in den Schoß gelegt hat“, stellt Klein fest. Denn im Gegensatz zu Bayern kommen andere Bundesländer, wie beispielsweise Niedersachsen und Thüringen, ihrer Verantwortung für KMU nach und helfen mit eigenen Landesmitteln. „Ich erwarte dass die Staatsregierung dem Beispiel anderer Bundesländer folgt und zeitnah ebenfalls Landesmittel zur Unterstützung der bayerischen Unternehmen bereitstellt“, so Klein.

Auch das Gesundheitswesen profitiert von den Hilfen des Bundes. Gestern, am 28. Februar 2023, haben die Länder vom Bund erneut 500 Mio. € zur Weiterleitung an die Krankenhäuser erhalten. Damit hat der Bund bisher 1 Mrd. € an Krankenhäuser als pauschalen Ausgleich von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen gezahlt. „Die Ampelkoalition kommt ihrer Verantwortung auch hier nach“, betont Klein.

Zum Hintergrund Energiepreisbremsen:

Ab dem 1. März 2023 treten die Strom- und Gaspreisbremsen in Kraft. Sie gelten rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 und greifen automatisch, ohne einen Antrag stellen zu müssen. Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2022 die Gesetze für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Die Preisbremsen dienen der Entlastung der privaten Haushalte und Unternehmen in Deutschland und deckeln 80 Prozent des Vorjahrsverbrauchs eines Haushalts. Für Strom sind hierfür 0,40 Euro pro Kilowattstunde vorgesehen, bei Erdgas 0,12 Euro pro Kilowattstunde und für Fernwärme ein Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.